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   VG Berlin, 21.07.2021 - 7 L 95.21   

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https://dejure.org/2021,52480
VG Berlin, 21.07.2021 - 7 L 95.21 (https://dejure.org/2021,52480)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.07.2021 - 7 L 95.21 (https://dejure.org/2021,52480)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. Juli 2021 - 7 L 95.21 (https://dejure.org/2021,52480)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Berlin, 17.02.2023 - 36 K 183.19

    Klage auf Aufhebung einer Beurteilung und Neubeurteilung

    Zudem bemängelt die Klägerin - unter Verweis auf einen Beschluss des VG Berlin vom 21. Juli 2021 (VG 7 L 95/21) -, dass in der Beurteilungsbesprechung vom 26. Juni 2020 die Berichterstatterin UAL'in N... durch den Leiter des Referats N...) vertreten worden sei, mithin kein Berichterstatter anwesend gewesen sei, der die Klägerin aus eigener Anschauung kenne, was der BURL des BMF entgegenstehe.

    Die Klägerin ist zudem der Ansicht, dass die angefochtenen Regelbeurteilungen 2018 und 2020 in Anwendung der Vorgaben des BVerwG (Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -) - und wie bereits in einem vergleichbaren Fall durch die 7. Kammer des VG Berlin (Beschluss vom 21. Juli 2021 - VG 7 L 95/21 -) entschieden - rechtswidrig seien, weil sämtliche 15 Einzelmerkmale gleichgewichtet worden seien.

    (1) In Übereinstimmung mit der 7. Kammer des VG Berlin (Beschluss vom 21. Juli 2021 - VG 7 L 95/21 - ) nimmt die Kammer bei einer Anzahl von 15 Einzelmerkmalen eine nicht mehr (relativ) geringe, sondern eine bereits derart große Anzahl an, welche für eine Unzulässigkeit der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale bei der Bildung des Gesamturteils spricht.

  • VG Berlin, 30.11.2023 - 5 K 87.21

    Dienstliche Regelbeurteilung: Zulässigkeit einer Gleichgewichtung von

    In den dortigen Entscheidungen wurde die Plausibilität der Wertungsentscheidung des Dienstherrn zur Gleichgewichtung von 15 Einzelmerkmalen vor allem in Frage gestellt, weil die dort beklagte Behörde im Rahmen der (auf das gleiche Statusamt bezogenen) Beförderungsauswahl eine andere Gewichtung vorgenommen und damit deutlich gemacht hat, dass sie den Einzelmerkmalen tatsächlich nicht die gleiche Wertung beimisst (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 21. Juli 2021 - 7 L 95/21 -, EA S. 5; VG Berlin, Urteil vom 17. Februar 2023 - 36 K 183.19 -, juris Rn. 37, 42; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2021 - 10 S 40/21 -, juris Rn. 16 f.).

    Soweit die 7. Kammer in dem dortigen Fall darüber hinaus - ohne nähere Begründung - rügt, die Gleichgewichtung der Einzelmerkmalen "Sprachliches Ausdrucksvermögen" und "Flexibilität" einerseits mit den Einzelmerkmalen "Qualität der Arbeitsergebnisse" und "Arbeitsmenge und Termingerechtigkeit" andererseits sei vor dem Hintergrund der dortigen Beschreibungen nicht nachvollziehbar (VG Berlin, Beschluss vom 21. Juli 2021 - 7 L 95/21 -, EA S. 6; ausdrücklich offen gelassen von OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2021 - 10 S 40/21 -, juris Rn. 18), handelt es sich dabei um eine ein anderes Beurteilungssystem betreffende Wertung.

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